Die Fatih Moschee (IGMG) in Bremen erhielt einen Drohbrief am 31.08.2023. Der Brief enthielt folgende Aufschrift: “Ich drohe hiermit, euch alle in die Luft zu sprengen, weil ich alle Ausländer hasse. Dieses ist ernst zu nehmen.“ Die Ermittlungen wurden aufgenommen.
In der Bundestagsdrucksache wurde die Tat unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Quellen: https://www.islamiq.de/2023/09/01/ich-sprenge-euch-alle-in-die-luft-moschee-erhaelt-islamfeindlichen-drohbrief/
Drucksache 20/9262 (bundestag.de)
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd