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Androhung von Gewalt an Moschee in Wörth

Veröffentlicht am 14/01/2024 Dokumentationsnummer:

Am 01.09.2023 kam es in Wörth laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262  zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten.

 

Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262

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Bundesland Rheinland-Pfalz
Ort -
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 01.09.2023
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe unbekannt
Verletzte Keine
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Rechts motivierte Straftat
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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