Ein 39-Jähriger brach am 01.11.2022 in eine Bremer Moschee ein und entwendete Bargeld. Zeugen berichteten, dass der Einbrecher über einen Zaun kletterte und durch ein Fenster in den Gebetsraum der Moschee eindrang. Die Zeugen konnten den Eindringling bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Der 39-Jährige wurde vorläufig festgenommen. Das Diebesgut wurde als Beweismittel sichergestellt. Unbekannte brechen in Moscheen ein und entwenden Spenden – IslamiQ
Die Selimiye Moschee (DITIB) in Bremen wurde am 02.06.2023 Ziel eines Angriffs. Es handele sich hierbei um eine politisch motivierte Tat, bei der ein Unbekannter gezielt die türkische Flagge abgerissen und an einem nahegelegenen Ort verbrannt haben soll. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: Unbekannter setzt Flagge von Moschee in Brand – IslamiQ
In Bremen kam es am 18.08.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts “ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Die Fatih Moschee (IGMG) in Bremen erhielt einen Drohbrief am 31.08.2023. Der Brief enthielt folgende Aufschrift: “Ich drohe hiermit, euch alle in die Luft zu sprengen, weil ich alle Ausländer hasse. Dieses ist ernst zu nehmen.“ Die Ermittlungen wurden aufgenommen. In der Bundestagsdrucksache wurde die Tat unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ und registriert dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quellen: https://www.islamiq.de/2023/09/01/ich-sprenge-euch-alle-in-die-luft-moschee-erhaelt-islamfeindlichen-drohbrief/ Drucksache 20/9262 (bundestag.de)
Die Fatih Moschee (IFB) in Bremen wurde am 16.05.2023 Opfer eines islamfeindlichen Angriffs. Am Eingangstor der Moschee wurde eine Jesus-Skulptur hinterlegt, an der ein Zettel mit der Aufschrift „Mohammed“ angebracht wurde. Quelle: https://www.islamiq.de/2023/05/16/jesus-skulptur-vor-moschee-hinterlegt/
Am 19.09.2023 kam es in Bremen laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262