Am 29.02.2020 erhielt die Fatih-Moschee in Bremen (IGMG) einen Umschlag mit einer unbekannten Substanz. Daneben enthielt der Umschlag ein rechtsextremistisches Schreiben. Unmittelbar nach dem Öffnen des Umschlages informierten die Gemeindemitglieder die Polizei und die Feuerwehr. Diese rückten daraufhin mit einem größeren Aufgebot aus und sperrten das Gebäude. Währenddessen durfte niemand die Moschee betreten oder verlassen. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich unter anderem 250 Schüler/innen im Gebäude. Spezialisten überprüften den pulverartigen Inhalt. Er stellte sich als ungefährlich heraus. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.
Erst eine Woche zuvor hatte die Fatih-Moschee eine Bombendrohung erhalten.
Update
In der Bundestagsdrucksache 19/20631 wurde der Fall unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Am 05.04.2020 wurde die Heidelberger Yavuz Sultan Selim Moschee der DITIB zum Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Verband nahm den Angriff als „Verleumdung/Beleidigung“ mit islamfeindlicher Gesinnung auf. Quelle: ADS-DITIB
Folgend auf den Erhalt des Drohbriefs am 05.03.2020 erhielt die Türkisch Islamische Gemeinde in Röthenbach E-Mail mit bedrohlichem und islamfeindlichem Inhalt. Quelle: ADS-DITIB