Zwischen dem 31.10.2022 und dem 02.11.2022 wurde in die DITIB Fatih-Moschee in Düren eingebrochen. Die Täter kamen durch die Eingangstür und schlugen dort eine Scheibe ein, die zum Hauptbüro führte. Sie entwendeten eine Spendenbox, in der sich eine Summe im unteren dreistelligen Bereich befand. Quelle: Unbekannte brechen in Moscheen ein und entwenden Spenden – IslamiQ
In Rosenheim kam es am 30.09.2025, laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441, zu einem Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104441.pdf
In Hamburg kam es am 27.03.2026, laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/6530, zu einem Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Es gibt sechs Tatverdächtige. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/065/2106530.pdf
In Nürtingen kam es am 22.03.2026, laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/6530, zu einem Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Es gibt einen Tatverdächtigen. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/065/2106530.pdf
In Augsburg kam es am 13.02.2026, laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/6530, zu einem Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten § 104 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/065/2106530.pdf
In Rostock kam es am 20.09.2025, laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441, zu einem Angriff auf eine Moschee in Rostock. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/4441