Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 26.03.2023 in Magdeburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie “Volksverhetzung § 130 StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Rechts“ registriert. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Unbekannte beschmierten die Al-Rahma Moschee in Stendal (Sachsen-Anhalt) mit einem rechtsextremen Hakenkreuz und dem Schriftzug „AFD“. Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/stendal/stendal/hakenkreuze-moschee-kritik-linke-102.html
In Dortmund wurde die Sultan Ahmet Moschee (DITIB) Ziel eines rechtsradikalen Angriffs. Am 01.02.2022 beschmierten Unbekannte die Eingangstür der Moschee mit einem 40 x 40 cm großen Hakenkreuz. Am 22. Januar 2022 soll es eine ähnliche Tat gegeben haben, welche jedoch nicht angezeigt worden sein soll. In der Bundestagsdrucksache 20/1939 wurde der Vorfall unter der Kategorie “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Moschee mit rechtsradikalen Symbolen beschmiert – IslamiQ Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 01.02.2022 in Lauenburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie “Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Rechts“ registriert. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
In Berlin kam es laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) am 28.02.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 07.03.2022 in Berlin zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)