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Hamburg | Sachbeschädigung

Veröffentlicht am 06/03/2026 Dokumentationsnummer: HH20210605HH

Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

 

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

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Bundesland Hamburg
Ort Hamburg
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Sachbeschädigung
Datum des Angriffes 05.06.2021
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe Keine Angabe
Verletzte keine Angaben
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Rechts motivierte Straftat
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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