Am 22.01.2018 kam es in Leipzig zu einem Moscheeangriff. Fenster der Eyüp Sultan Moschee (DITIB) wurde mit Steinen beworfen und die Fassade mit Bitumen besudelt. Außerdem hinterließen sie mehrere Schriftzüge – u. a. „YPG“ „PKK“ – Eine linke Gruppierung soll sich zu der Tat via Internet bekannt haben, wie die Polizei mitteilte. Der polizeiliche Extremismus und Terrorismus Abwehrzentrum (PTAZ) beim Landeskriminalamt übernahm die Ermittlungen.
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898