Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 20.04.2020 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 21.04.2020 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 13.09.2019 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
In der Nacht zum 17.10.2019 wurde die Leipziger Eyüp Sultan Moschee (DITIB) angegriffen. Unbekannte Täter beschädigten den Innenbereich sowie die äußere Fassade der Moschee durch mit Teer gefüllte Farbkugeln. Quelle
Am 24.12.2015 kam es an einer Moschee in Leipzig zu einer Sachbeschädigung. Quelle: Fair
Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 26.01.2015 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.