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Hollstadt | Volksverhetzung § 130 StGB

Veröffentlicht am 13/12/2025 Dokumentationsnummer: BY20250108NES

In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.

 

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf

 

 

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Bundesland Bayern
Ort Hollstadt
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Volksverhetzung
Datum des Angriffes 08.01.2025
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe Kein Schaden
Verletzte Keine
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Rechts motivierte Straftat
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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