In der Nacht des 22.01.2018 wurde die Sultan Alpaslan Moschee in Kassel beschmiert. Aufgrund der an der Wand hinterlassenen Wörter geht die Kasseler Polizei von einer politisch motivierten Tat aus. Es wird berichtet, dass ein Sachschaden von ca. 2000€ entstanden ist.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd