Am 03.03.2018 kam es in Bremen zu einem wiederholten auf die Fatih Moschee (Islamrat/IGMG). Sie wurde innerhalb von sechs Monaten zum zweiten Mal Ziel eines Angriffs. Unbekannte beschmierten die Moschee mit islamfeindlichen Sprüchen. Die Polizei hat bisher keinen Tatverdächtigen ausmachen können. Es wird vermutet, dass derselbe oder dieselben TäterInnen für beide Angriffe verantwortlich sind. Die Farben, Höhen und Formen der Schriften würden dem vorherigen Angriff ähneln, hieß es von Beobachtern. In den letzten Monaten soll die Moscheegemeinde zudem vermehrt schriftliche Drohungen und Hass-E-Mails bekommen haben.
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898