Am 03.03.2018 kam es in Bremen zu einem wiederholten auf die Fatih Moschee (Islamrat/IGMG). Sie wurde innerhalb von sechs Monaten zum zweiten Mal Ziel eines Angriffs. Unbekannte beschmierten die Moschee mit islamfeindlichen Sprüchen. Die Polizei hat bisher keinen Tatverdächtigen ausmachen können. Es wird vermutet, dass derselbe oder dieselben TäterInnen für beide Angriffe verantwortlich sind. Die Farben, Höhen und Formen der Schriften würden dem vorherigen Angriff ähneln, hieß es von Beobachtern. In den letzten Monaten soll die Moscheegemeinde zudem vermehrt schriftliche Drohungen und Hass-E-Mails bekommen haben.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd