In Dortmund wurde die Sultan Ahmet Moschee (DITIB) Ziel eines rechtsradikalen Angriffs. Am 01.02.2022 beschmierten Unbekannte die Eingangstür der Moschee mit einem 40 x 40 cm großen Hakenkreuz. Am 22. Januar 2022 soll es eine ähnliche Tat gegeben haben, welche jedoch nicht angezeigt worden sein soll.
In der Bundestagsdrucksache 20/1939 wurde der Vorfall unter der Kategorie “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Quelle: Moschee mit rechtsradikalen Symbolen beschmiert – IslamiQ
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd