In Dortmund wurde die Sultan Ahmet Moschee (DITIB) Ziel eines rechtsradikalen Angriffs. Am 01.02.2022 beschmierten Unbekannte die Eingangstür der Moschee mit einem 40 x 40 cm großen Hakenkreuz. Am 22. Januar 2022 soll es eine ähnliche Tat gegeben haben, welche jedoch nicht angezeigt worden sein soll. In der Bundestagsdrucksache 20/1939 wurde der Vorfall unter der Kategorie “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Moschee mit rechtsradikalen Symbolen beschmiert – IslamiQ Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
Am 07.07.2023 wurde die Süleymaniye Moschee (DITIB) in Dormagen Ziel eines Angriffs. Der Täter habe sich den Gemeindemitgliedern gegenüber rassistisch und türkenfeindlich geäußert und anschließend Reifen angezündet, die er selber mitgebracht habe. Die Polizei sei benachrichtigt und der Täter gefasst worden. Quelle: Mann setzt Reifen vor Moschee in Brand – IslamiQ
Am 11.01.2015 wurde die noch im Bau befindliche Süleymaniye Moschee erneut Ziel eines islamfeindlichen Angriffes. Gegen 5 Uhr morgens am Sonntag wurde die Fassade der Süleymaniye Moschee mit Hakenkreuzen und islamfeindlichen Parolen beschmiert. Die Moschee war bereits am 21. Dezember 2014 an mehr als 40 Stellen mit Hakenkreuzen und Nazi-Parolen beschmiert worden. Der Staatsschutz ermittelte wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung. Quelle: FAIR
Laut Bundestagsdrucksache 18/5685 kam es am 23.03.2015 in Dormagen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 05.07.2016 in Dormagen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.