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Drohbrief unterzeichnet mit NSU 2.0 in Dortmund

Veröffentlicht am 07/02/2024 Dokumentationsnummer:

In Dortmund kam es am 14.04.2022 nach Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/2989) zu einem islamfeindlichen Angriff auf die Sultan Ahmet Moschee Dorsfeld (DITIB). Die Moschee erhielt einen Drohbrief. Der Vorfall wurde der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.

 

Quelle: Drucksache 20/2989

„Wir machen eure Moschee kaputt“ – Dortmunder Gemeinde erhält Drohbrief mit Hakenkreuzen

WENN SIE INFORMATIONEN ZU DIESEM ANGRIFF HABEN, KÖNNEN SIE UNS KONTAKTIEREN
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ort Dortmund
Angegriffene Moschee Dortmund - Sultan Ahmet Moschee
Art des Angriffes Volksverhetzung
Datum des Angriffes 14.04.2022
Schadenshöhe Kein Schaden
Verletzte Keine
Wurde diese Moschee vorher angegriffen Ja, Schmiererei am Mi.02.2024 und Bedrohung am Mo.05.2022 und Schmiererei am So.04.2022
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Rechts motivierte Straftat
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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