Am 04.02.2024 wurde eine Moschee in Leipzig laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.
Quelle: 2011292.pdf (bundestag.de)
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898