Am 19.02.2020 um 13:02 erhielt die Fatih Moschee in Bremen per Email eine Bombendrohung. Die Drohung enthielt auch rechtsextremistische Parolen. Die Polizei ließ das Gebäude räumen und durchsuchte es mit Spürhunden nach Sprengstoff. Bei der Durchsuchung wurde allerdings nichts entdeckt. Die Polizei verstärkte die Schutzmaßnahmen an der Moschee. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. Ermittelt wird wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898