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Rechtsextremistischer Angriff auf Hamburger Moschee

Veröffentlicht am 07/02/2024 Dokumentationsnummer:

Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/2989) kam es am 14.04.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Hamburg. Der Fall wurde  unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.

 

Quelle: Drucksache 20/2989

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Bundesland Hamburg
Ort Hamburg
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 14.04.2022
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe Kein Schaden
Verletzte Keine
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Rechts motivierte Straftat
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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