Zwischen dem 07.04.2022 und dem 14.04.2022 wurde die Tür der Saidi-Nursi-Moschee unter anderem mit einem Hakenkreuz beschmiert. Die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes Hamburg hat die Ermittlungen übernommen. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 20/716 kam es am 08.11.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und konnte keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.
Laut Bundestagsdrucksache 20/716 kam es am 25.10.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Körperverletzung § 223 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 24.07.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/31846 kam es am 28.04.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 24.07.2021 wurde die Imam Ali Moschee in Hamburg Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter warfen Beutel mit roter Farbe auf den Eingangsbereich der sog. Blauen Moschee. Außerdem wurden Teile der Außenfassade mit roten Fabklecksen beschmiert und auf den Treppen zum Eingang arabische Schriftzüge aufgesprüht. Diese lauteten übersetzt unter anderem „Die Bewegung von Blut und Wasser“ sowie „Der persische Monat geht weiter“. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. Quelle