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Rechter Moscheeangriff in Mölln

Veröffentlicht am 05/02/2024 Dokumentationsnummer: SH20220905RZ

Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 05.09.2022 in Mölln zu einem Angriff auf die Fatih Sultan Moschee (Ditib). Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie “Sachbeschädigung § 303 StGB”  registriert.

 

Quelle: Drucksache 20/4618

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Bundesland Schleswig Holstein
Ort Mölln
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Sachbeschädigung
Datum des Angriffes 05.09.2022
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe Keine Angabe
Verletzte keine Angaben
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Rechts motivierte Straftat
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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