Am 28.01.2023 kam es vor der Fatih Moschee (DITIB) in Flensburg zu einem islamfeindlichen Vorfall. Eine Anwohnerin bedrohte Kinder, die sich während ihrer Pause vom Islamunterricht vor der Moschee aufhielten mit einem Messer. Laut Zeugenaussagen habe die Frau versucht, einige Schülerinnen in ihr Haus zu locken. Als diese dem nicht nachkämen, beschimpfte und bedrohte sie sie rassistisch und islamfeindlich. Die Frau habe dabei zudem ein Messer in Richtung der Mädchen gezeigt. Dieser Vorfall wurde in der Bundestagsdrucksache 20/6790 unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ vermerkt und dem Phänomenbereich „rechts“ ...
In der Nacht zu Freitag, 04.02.2022, wurde die Eingangstür der im Bau befindlichen Mahmood-Moschee in Husum eingeschlagen. Die Moschee war bereits am 06.12.2021 Ziel von Vandalismus gewesen. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.
Am 09.05.2021 wurden vor der Ulu Moschee (DITIB) in Neumünster Schüsse mit einer Schreckschusspistole abgegeben. Ein unbekannter Mann, der vor der Moschee laute Musik hörte, wurde von den Gemeindemitglieder gebeten die Musik leiser zu drehen. Daraufhin kam es zur Streitigkeiten zwischen dem Mann und den Mitgliedern der Moschee. Kurz darauf ging der Mann. Jedoch kam er kurze Zeit später mit einer Schreckschusspistole zurück und schoss 4-5 mal. Die Polizei nahm daraufhin den Mann fest, ließ ihn jedoch nach ein paar Stunden wieder frei. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 23.10.2017 in Kiel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 03.11.2020 in Rendsburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/24774 kam es am 29.07.2020 in Rendsburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Erpressung § 253 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.