Bildquelle: Moschee erhält Hassbotschafen per Lieferdienst © shutterstock, bearbeitet by iQ Eine Moschee in Essen erhält nun auch per Lieferdienst Hassbotschaften mit Verweis auf die NSU-Morde. Unbekannte bestellten Essen im Namen der Moschee bei dem Lieferdienst Lieferando und hinterließen eine Nachricht in dem Bereich für Anmerkungen, die wie folgt lautete: „Dönermord wird Volkssport“. Der Begriff „Dönermord“ wird in Anlehnung an die Mordserie benutzt, die von der rechtsextremistischen Terrorgruppe NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) begangen wurde. Der Staatschutz ermittelt nun wegen Volksverhetzung und Betrug. Quelle: Weitere Moschee in NRW erhält Hassbotschaften ...
Am 06.02.2023 kam es laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/9262) im bayrischen Bretzfeld zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 26.03.2023 in Magdeburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie “Volksverhetzung § 130 StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Rechts“ registriert. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
In Dortmund kam es am 14.04.2022 nach Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/2989) zu einem islamfeindlichen Angriff auf die Sultan Ahmet Moschee Dorsfeld (DITIB). Die Moschee erhielt einen Drohbrief. Der Vorfall wurde der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/2989 „Wir machen eure Moschee kaputt“ – Dortmunder Gemeinde erhält Drohbrief mit Hakenkreuzen
In Elmshorn kam es am 21.07.2022 laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung §130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es am 10.08.2022 in Lüdenscheid zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung §130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771