Am 14.04.2022 erhielt die Sultan-Ahmet-Moschee des Dachverbandes DITIB einen Drohbrief. Das Schreiben wurde mit Hakenkreuzen und dem Kürzel „NSU 2.0“ unterzeichnet. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen.
In der Bundestagsdrucksache 20/2989 wurde der Fall der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Quelle: Drucksache 20/2989
„Wir machen eure Moschee kaputt“ – Dortmunder Gemeinde erhält Drohbrief mit Hakenkreuzen
Am 11.10.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441 zu einem Angriff auf eine Moschee in Düsseldorf. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/4441
Zwischen dem 31.10.2022 und dem 02.11.2022 wurde in die DITIB Fatih-Moschee in Düren eingebrochen. Die Täter kamen durch die Eingangstür und schlugen dort eine Scheibe ein, die zum Hauptbüro führte. Sie entwendeten eine Spendenbox, in der sich eine Summe im unteren dreistelligen Bereich befand. Quelle: Unbekannte brechen in Moscheen ein und entwenden Spenden – IslamiQ