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Drohbrief unterzeichnet mit NSU 2.0 in Dortmund

Veröffentlicht am 07/02/2024 Dokumentationsnummer:

Am 14.04.2022 erhielt die Sultan-Ahmet-Moschee des Dachverbandes DITIB einen Drohbrief. Das Schreiben wurde mit Hakenkreuzen und dem Kürzel „NSU 2.0“ unterzeichnet. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen.

In der Bundestagsdrucksache 20/2989 wurde der Fall der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.

 

Quelle: Drucksache 20/2989

„Wir machen eure Moschee kaputt“ – Dortmunder Gemeinde erhält Drohbrief mit Hakenkreuzen

WENN SIE INFORMATIONEN ZU DIESEM ANGRIFF HABEN, KÖNNEN SIE UNS KONTAKTIEREN
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ort Dortmund
Angegriffene Moschee Dortmund - Sultan Ahmet Moschee
Art des Angriffes Volksverhetzung
Datum des Angriffes 14.04.2022
Schadenshöhe Kein Schaden
Verletzte Keine
Wurde diese Moschee vorher angegriffen Ja, Hassbrief am Mo..02.2025 und Schmiererei am Mi..02.2024 und Schmiererei am So..04.2022
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Rechts motivierte Straftat
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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