Die Sultan Ahmed Moschee in Dortmund hat am 31.01.2025 islamfeindliche Post erhalten. Diese enthält einen offen muslimfeindlichen Brief sowie einen Ausdruck der Titelseite eines Korans, bedruckt mit einem abwertenden Wort. Es handelt sich hierbei um dieselbe Post, von der auch die Moscheen in Düsseldorf und Essen betroffen sind. Der Staatsschutz ermittelt wegen verhetzender Beleidigungen.
Quelle: Moschee in Essen bekommt islamfeindliche Hassbotschaft per Post – Radio Essen
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 31.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Homburg. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 05.06.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Kaiserslautern. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898