Laut Bundestagsdrucksache 19/987 kam es am 20.09.2017 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gefährliche Körperverletzung§ 224 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/13330 kam es am 03.04.2017 in Marktoberdorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Urkundenfälschung § 267 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/13330 kam es am 17.03.2017 in Notzingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 04.10.2014 wurde die Mevlana Gemeinde in Delmenhorst (Islamrat/IGMG/Schura) Ziel einer Islamfeindlichen Tat. In der Nacht zu Samstag wurde ein abgetrennter Wildschweinkopf vor der Mevlana Moschee abgelegt. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle
Am 03.10.2014 wurde in Alzey die Hicret Moschee (DITIB) angegriffen. In den Morgenstunden, als die Muslime der Gemeinde ihr Morgengebet verrichteten, hinterließen bisher unbekannte Täter einen blutverschmierten Puppenkopf auf dem Gelände. Die Gemeindemitglieder fanden den Puppenkopf beim Verlassen der Moschee. Bei der Flüssigkeit soll es sich um kein echtes Blut gehandelt haben. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle
Am 12.08.2014 wurde die Mevlana Moschee in Berlin-Kreuzberg in Brand gelegt. Gegen 22.50 Uhr umfasste das Feuer komplett den Neubau des Gebetshauses. Das Feuer konnte durch einen Großeinsatz der Feuerwehr gelöscht werden, hinterließ jedoch große Schäden. Das auf Holzpaletten gelagerte Baumaterial im Hinterhof, fasste durch zunächst unbekannten Gründen Feuer und ging auf das Gebäude rüber. Da die Feuerwehr keine defekte bei den Materialien feststellte, ging die Polizei von Brandstiftung nicht aus. Der Staatsschutz hatte die Ermittlungen übernommen jedoch stellten sie die Ermittlungen ergebnislos wieder ein. Quelle