Am ersten Tag des Ramadanfestes (24.05.2020) erhielt die Zentralmoschee (DITIB) in München einen Brief mit beleidigendem Inhalt. Unter anderem hieß es in dem Schreiben: „Minderwertiges Pack von Araber und Türken, ihr seid nur der Müll Europas“. Zudem war in dem Schreiben ein Schwein abgebildet. Der Brief wurde unterzeichnet mit „PEG – Prinz Eugen Gruppe“. An den darauf folgenden Tagen erhielten zwei Moscheen in Duisburg Schreiben mit dem gleichen Inhalt.
Zuvor erhielten eine Moschee in Duisburg und eine weitere Moschee in Berlin im Dezember 2019 Briefe mit beleidigenden Inhalten. Unterzeichnet wurden diese ebenfalls mit „PEG – Prinz Eugen Gruppe“.
In der Bundestagsdrucksache 19/22886 wurde der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Quellen: Islamfeindliche Drohbriefe an drei Moscheen – IslamiQ
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd