Laut Angaben der Bunderegierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 22.03.2022 in Regensburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es am 21.10.2022 in München zu einem islamfeindlichen Übergriff auf eine Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert. Quelle: Drucksache 20/5771
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) ereignete sich am 13.11.2022 ein islamfeindlicher Angriff auf eine Moschee in Nürnberg. Der Vorfall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771
Am 07.05.2023 kam es laut den Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in München zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Körperverletzung § 223 StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf
Am 15.05.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Garmisch-Partenkirchen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de
Am 04.08.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 in Fürth zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262