Die Mevlana Moschee (IGMG) in Barnstorf wurde am 26.04.2023 Opfer einer islamfeindlichen Straftat. Diese erhielt ein Drohschreiben, welche mit dem Kürzel NSU 2.0 signiert wurde. Der Brief enthält Aufschriften wie „Kill Islam, Türken raus“ und ein Hakenkreuz.
In der Bundestagsdrucksache 20/8016 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Rechts“ registriert.
Quellen: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf
https://www.islamiq.de/2023/04/27/kill-islam-moschee-erhaelt-islamfeindlichen-drohbrief/
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd