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Dresden – Störung der Religionsausübung

Veröffentlicht am 14/01/2024 Dokumentationsnummer:

Am 14.04.2023 kam es laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom Bundestag auch in Dresden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet.

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf

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Bundesland Sachsen-Anhalt
Ort Dresden
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 14.04.2023
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe unbekannt
Verletzte keine Angaben
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Religiöse Ideologie
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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