In der Fatih Moschee (DITIB) in Dresden kam es am 18.04.2023 zu einer islamfeindlichen Straftat, bei der ein Mann einen Koran in der Moschee anzündete. In der Bundestagsdrucksache 20/8016 wurde der Vorfall unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ vermerkt und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf
Polizei Dresden: Staatsschutz ermittelt – Mann zündet erst Koran und dann Regal in Moschee an
Foto: dpa
Am 11.10.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441 zu einem Angriff auf eine Moschee in Düsseldorf. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/4441
Zwischen dem 31.10.2022 und dem 02.11.2022 wurde in die DITIB Fatih-Moschee in Düren eingebrochen. Die Täter kamen durch die Eingangstür und schlugen dort eine Scheibe ein, die zum Hauptbüro führte. Sie entwendeten eine Spendenbox, in der sich eine Summe im unteren dreistelligen Bereich befand. Quelle: Unbekannte brechen in Moscheen ein und entwenden Spenden – IslamiQ