Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441 kam es am 18.08.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Köln. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104441.pdf
In Wilhelmshaven kam es am 04.02.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat § 89a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104441.pdf
Unbekannte haben die Fassade der Nienburger Moschee in der Nacht vom 27. auf den 28.05.2026 mit gelber Sprühfarbe beschmiert. Es wurden die rechtsextreme Zahlenkombination „88“, sowie der Schriftzug „NS Zone“ an dem Gebäude hinterlassen. Der Staatsschutz der Polizei Nienburg ermittelt wegen Sachbeschädigung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Quelle: Rechtsextreme Schmierereien an Moschee in Nienburg – Polizei ermittelt – digital daily news
Die Papenburger Fatih-Moschee wurde am Abend des 23.05.2026 zwischen 17:00 und 21:20 mit rechtsextremistischen Symbolen beschmiert. Unbekannte Täter hinterließen ein Hakenkreuz und eine Doppel-Sigrune mit schwarzer Sprühfarbe an der Fassade der Moschee. Die Polizei Papenburg ermittelt. Quelle: Moscheefassade in Papenburg mit Hakenkreuz und Doppel-Sigrune beschmiert – Nordische Post
In Braunschweig kam es am 25.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung“ registriert und dem Phänomenbereich „Keine Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Laut Bundestagsdrucksache 21/2705 kam es am 31.01.2025 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf