Bei einem Angriff auf die Fatih Camiine-Moschee in Dresden wurden am Montagnachmittag (03.06.201) drei Scheiben durch Steinwürfe beschädigt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.500 Euro. Einen Tag später wurde auch ein Dönerimbiss, welches zwei Kilometer von der Moschee entfernt liegt, mit Steinen beworfen.
Die Ermittlungen führte das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ). Einen Tag nach Angriff nahm die Polizei einen Tatverdächtigen, einen 30 Jahre alten Tunesier, fest. Nunmehr gehen die Ermittler davon aus, dass den Taten keine politische Motivation zugrunde liegt.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf