Bei einem Angriff auf die Fatih Camiine-Moschee in Dresden wurden am Montagnachmittag (03.06.201) drei Scheiben durch Steinwürfe beschädigt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.500 Euro. Einen Tag später wurde auch ein Dönerimbiss, welches zwei Kilometer von der Moschee entfernt liegt, mit Steinen beworfen.
Die Ermittlungen führte das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ). Einen Tag nach Angriff nahm die Polizei einen Tatverdächtigen, einen 30 Jahre alten Tunesier, fest. Nunmehr gehen die Ermittler davon aus, dass den Taten keine politische Motivation zugrunde liegt.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd