Am 28.04.2017 wurde ein Anschlag auf die Eyüp Sultan Moschee in Weil am Rhein (DITIB) verübt. In der Nacht zum Freitag wurde die Moschee von Unbekannten mit mehreren Brandsätzen attackiert. Mehrere Fenster gingen dabei zu Bruch, das Feuer konnte jedoch nicht in das innere der Moschee eindringen. Zu der Zeit waren auch der Imam und seine Familie im Gebäudekomplex. Das Feuer verursachte, laut der Polizei, nur geringen Sachschaden und es wurde niemand Verletzt. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen. Schließlich wurden 5 Männer im Alter zwischen 20-33 Jahren verhaftet. Im Gerichtsverfahren wurden sie wegen gemeinschaftlicher versuchter schwerer Brandstiftung sowie Unterstützung einer verbotenen Vereinigung zu Freiheitsstrafen zwischen zweieinhalb und vier Jahren verurteilt. Für die Strafkammer stand am Ende der aufwändigen Beweisaufnahme zweifelsfrei fest, dass die zwischen 20 und 33 Jahre alten Männer aus politischer Motivation in der Nacht 28.04.2017 einen Brandanschlag auf eine Moschee verübt hatten. Der Staatsanwalt ging davon aus, dass der Angriff von PKK-Kadern in Auftrag gegeben wurde.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd