Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 23.10.2020 in Waldenbuch zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 01.01.2021 wurde die Sontheimer DITIB Fatih Moschee Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter schlugen die Scheibe der Moschee mit einer Sitzbank ein. Die Gemeindevorsitzenden benachrichtigten die Polizei. Diese nahm die Ermittlungen auf. Die Fatäh Moschee in Sontheim war auch schon am 18.12.2020 Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter malten Kreuze auf die Fassade und beschmierten das Schild der Moschee mit schwarzer Farbe. Quelle
Am 18.12.2020 wurde die Außenfassade der DITIB Fatih Moschee in Sontheim beschmiert. Unbekannte Täter malten Kreuze auf die Fassade und beschmierten das Schild der Moschee mit schwarzer Farbe. Außerdem schrieben sie auf die Außenwand „Gott“ und „Jesus“. Die Polizei wurde eingeschaltet. Diese nahm die Ermittlungen auf. Quelle
Am 26.11.2020 erhielt die DITIB Moschee in Lörrach einen Brief mit beleidigendem Inhalt. Der Vorsitzende der Gemeinde erstattete Anzeige bei der Polizei. Diese ermittelt nun. Ein Tag zuvor erhielt die Moschee in Bad Säckingen ebenfalls ein Schreiben mit beleidigendem Inhalt. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/24774 kam es am 23.07.2020 in Reutlingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 27.11.2020 wurde die ATIB Moschee in Kornwestheim beschmiert. Unbekannte Täter schrieben mit schwarzer Farbe das Wort „INTIKAM“ (türkisch für „Rache“) auf die Außenwand der Moschee. Die Polizei wurde benachrichtigt. Diese nahm die Ermittlungen auf. Quelle