Am 28.04.2017 wurde ein Anschlag auf die Eyüp Sultan Moschee in Weil am Rhein (DITIB) verübt. In der Nacht zum Freitag wurde die Moschee von Unbekannten mit mehreren Brandsätzen attackiert. Mehrere Fenster gingen dabei zu Bruch, das Feuer konnte jedoch nicht in das innere der Moschee eindringen. Zu der Zeit waren auch der Imam und seine Familie im Gebäudekomplex. Das Feuer verursachte, laut der Polizei, nur geringen Sachschaden und es wurde niemand Verletzt. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen. Schließlich wurden 5 Männer im Alter zwischen 20-33 Jahren verhaftet. Im Gerichtsverfahren wurden sie wegen gemeinschaftlicher versuchter schwerer Brandstiftung sowie Unterstützung einer verbotenen Vereinigung zu Freiheitsstrafen zwischen zweieinhalb und vier Jahren verurteilt. Für die Strafkammer stand am Ende der aufwändigen Beweisaufnahme zweifelsfrei fest, dass die zwischen 20 und 33 Jahre alten Männer aus politischer Motivation in der Nacht 28.04.2017 einen Brandanschlag auf eine Moschee verübt hatten. Der Staatsanwalt ging davon aus, dass der Angriff von PKK-Kadern in Auftrag gegeben wurde.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf