Laut Bundestagdrucksache 18/11128 kam es am 19.12.2016 in Kiel zu einer Islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Am 11.11.2020 erhielt die DITIB Muradiyet Moschee in Duisburg einen Brief mit rassistischem und islamfeindlichem Inhalt. Das Schreiben enthielt beleidigende und islamfeindliche Abbildungen und Aussagen. Der Brief wurde unterzeichnet mit „PEG – Prinz Eugen Gruppe“. Quelle: DITIB
Am 06.08.2020 erhielt die DITIB Moschee in Wahlen einen Drohbrief. Darin wurde der Moschee mit einem Brandanschlag gedroht. Neben der Bedrohung beinhaltete der Brief rassistische Beleidigungen. Der Brief war mit „NSE 2020“ unterzeichnet. Zwei Familien in Fürth sowie die DITIB Fatih Moschee in Fürth erhielten Schreiben mit einem identischen Inhalt. Quelle