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Angriff auf eine Moschee/Religionsstätte in Köln

Veröffentlicht am 23/04/2019 Dokumentationsnummer: NW20161223K

Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 23.12.2016 in Köln zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „links“ zugeordnet.

 

 

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Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ort Köln
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Sachbeschädigung
Datum des Angriffes 23.12.2016
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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