Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 23.10.2020 in Kiel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: 1926358.pdf (bundestag.de)
Am Mittwoch, den 24.04.2024, wurde die Kieler Omar Moschee, zugehörig zur Schura Schleswig-Holstein, Opfer eines mutmaßlich politisch motivierten Angriffes. Unbekannte beschmierten die Außenwände des Moscheegebäudes mit den Aufschriften „Lang lebe Israel“ und „Free Gaza from Hamas now forever“. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: https://www.ndr.de
Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 23.10.2017 in Kiel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 29.09.2017 in Kiel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländisch I.“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 27.01.2017 in Kiel zu einer politisch motivierten Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: 1812535.pdf (bundestag.de)
Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 14.01.2017 in Kiel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: 1812535.pdf (bundestag.de)