Am 05.09.2022 in Mölln zu einem Angriff auf die Fatih Sultan Moschee (Ditib). Unbekannte lösten ein Feuer im Innenbereich der Moschee aus, indem sie an einer Pinnwand befestigte Flyer anzündeten. In der Bundestagsdrucksache 20/4618 wurde der Fall dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie “Sachbeschädigung § 303 StGB” registriert.
Quelle: Mölln: Bürgermeister Schäper bestürzt über Brandanschlag in Moschee – WELT
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd