Die Yavuz Sultan Selim Moschee (DITIB) in Mannheim erhielt am 05.12.2019 erneut eine Bombendrohung. Die Drohung ging um 09:30 Uhr per Email bei der Gemeinde ein. Die herbei gerufene Polizei räumte daraufhin das Moscheegebäude und sperrte die umliegenden Straßen ab. Anschließend durchsuchte die Polizei die Moschee unter Einsatz eines Spürhundes, der jedoch keinen Sprengstoff aufspüren konnte.
In der Bundestagsdrucksache 19/19328 wurde der Fall unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Dies ist die zweite Bombendrohung gegenüber der Moschee in diesem Jahr. Am 22.07.2019 erhielt sie schon mal eine Bombendrohung.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd