Am 10.12.2019 wurde die Osman Gazi Moschee (Islamrat/IGMG) in Ulm erneut Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter beschmierten den Gebetsraum der Moschee mit einer klebrigen Masse, die aus Koranseiten und Wasser bestand. Daraufhin wurde die Polizei alarmiert. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen.
In der Bundestagsdrucksache wurde der Fall unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung
§ 167 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.
Am 19.03.2018 kam es zu einem Brandanschlag auf die Moschee in Ulm.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd