Am 11.03.2018 wurde ein Anschlag auf eine Moschee (DITIB) in Itzehoe verübt. Die Fenster einer Moschee wurden eingeschlagen und wenig später brannte ein türkischer Obst- und Gemüseladen in der Nähe. Die Kriminalpolizei sowie die Abteilung für politische Delikte haben die Ermittlungen aufgenommen. Ein Zusammenhang beider Taten sei nicht auszuschließen, aber Erkenntnisse zum Tatmotiv liegen laut dem Polizeisprecher bislang nicht vor. Man vermute, dass die Serie der Brandanschläge türkischen Einrichtungen und Moscheen seitens PKK AnhängerInnen gelte. An der Moschee entstand laut Einschätzung der Polizei ein Sachschaden von etwa 1500 Euro. Verletzt wurde in beiden Fällen niemand.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd