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Vandalismus in Berliner Moschee

Veröffentlicht am 07/02/2024 Dokumentationsnummer: BE20220307B

Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 07.03.2022 in Berlin zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.

 

Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)

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Bundesland Berlin
Ort Berlin
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Sachbeschädigung
Datum des Angriffes 07.03.2022
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe unbekannt
Verletzte keine Angaben
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Rechts motivierte Straftat
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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