Im Juli 2018 erhielt die Sehitlik Moschee in Berlin eine Bedrohung per E-Mail. Die Polizei wurde verständigt.
Am 07.03.2022 kam im gemeinsamen Innenhof einer Moschee und eines Mehrfamilienhauses in Neukölln zu einem Brand. Beschädigt wurden durch den Brand mehrere Tische und Stühle, die auf dem Hof unter einem Pavillon abgestellt waren. Menschen wurden nicht verletzt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wird von einer vorsätzlichen Brandstiftung ausgegangen. Der Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 20/716 kam es am 01.12.2021 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 20/716 kam es am 20.11.2021 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 20/716 kam es am 24.10.2021 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 20/716 kam es am 18.10.2021 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.