Laut Angaben der Bunderegierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 22.03.2022 in Regensburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.
Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
Am 11.10.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441 zu einem Angriff auf eine Moschee in Düsseldorf. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/4441

Am 16.10.2022 ging bei der DITIB Zentralmoschee in Köln ein digitaler Brief mit islamfeindlichen Inhalten ein. Die unbekannten Absender:innen äußern sich darin abwertend gegenüber dem Islam und den Muslimen in Deutschland. Quelle: DITIB ADS – Bericht 2022 S. 17