Am 26.09.2016 wurde ein Sprengstoffanschlag auf die Fatih Moschee in Dresden verübt.
Gegen 21.53 Uhr ereignete sich der Anschlag auf die Moschee des Dachverbandes der DITIB. Der Anschlag wurde mit selbstgebauten Rohrbomben ausgeführt. Während des Angriffes befand sich der Imam und seine Familie im Gebäudekomplex. Durch die Explosion wurde die Eingangstür nach innen gedrückt und der Eingangsbereich großflächig beschädigt. Der Imam, seine Frau und seine zwei Söhne blieben unverletzt. Der Täter, Nino K. (30 Jahre alt), wurde gefasst. Er wurde im August 2018 wegen versuchten Mordes, Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen und wegen des Versuchs besonders schwerer Brandstiftung zu einer Haftstrafe von 9 Jahren und 8 Monaten verurteilt.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd