Am 26.09.2016 wurde ein Sprengstoffanschlag auf die Fatih Moschee in Dresden verübt.
Gegen 21.53 Uhr ereignete sich der Anschlag auf die Moschee des Dachverbandes der DITIB. Der Anschlag wurde mit selbstgebauten Rohrbomben ausgeführt. Während des Angriffes befand sich der Imam und seine Familie im Gebäudekomplex. Durch die Explosion wurde die Eingangstür nach innen gedrückt und der Eingangsbereich großflächig beschädigt. Der Imam, seine Frau und seine zwei Söhne blieben unverletzt. Der Täter, Nino K. (30 Jahre alt), wurde gefasst. Er wurde im August 2018 wegen versuchten Mordes, Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen und wegen des Versuchs besonders schwerer Brandstiftung zu einer Haftstrafe von 9 Jahren und 8 Monaten verurteilt.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf