Am 12.03.2016, in der Nacht zum Samstag, wurde Scheineteile an der Barabaros Yeni Moschee in Gelsenkirchen hinterlassen.
Unbekannte Täter legten die Schweineüberreste vor den Eingang der Moschee ab. Gemeindemitglieder fanden die Überreste gegen 6.00 Uhr morgens, als sie zum Morgengebet gingen. Auf Videoaufzeichnungen der Überwachungskamera der Moschee waren zwei Personen zu sehen, die gegen 23.36 Uhr die Tierbestandteile vor der Moschee hinterlegten. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf