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Angriff auf eine Moschee/Religionsstätte in Stuttgart

Veröffentlicht am 17/04/2019 Dokumentationsnummer: BW20160313S

Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 13.03.2016 in Stuttgart zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.

Quelle: Drucksache 18/9310 (bundestag.de)

 

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Bundesland Baden-Württemberg
Ort Stuttgart
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Sachbeschädigung
Datum des Angriffes 13.03.2016
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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